Der Wechsel der Krankenversicherung



Auch im Bereich der Krankenversicherung hat man generell als Versicherter die Möglichkeit, die Krankenkasse und somit den Anbieter der Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings muss man sich bei einem geplanten PKV Wechsel an bestimmte Bedingungen halten, denn nicht immer ist ein solcher Wechsel sofort möglich. Mitunter kann es sogar sein, dass ein Wechsel von der PKV in die GKV zum Beispiel gar nicht möglich ist. Im Zusammenhang mit der PKV gibt es vom Grundsatz her drei unterschiedliche Wechselarten bzw. Wechselrichtungen. Am einfachsten ist sicherlich der Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung, also von der einen in die andere PKV. Darüber hinaus kann man unter bestimmten Bedingungen auch von der gesetzlichen in die PKV wechseln. Der umgekehrte Weg, nämlich der Wechsel von der PKV in die GKV, bringt in der Praxis durchschnittlich die meisten "Probleme" mit sich, denn nicht selten ist es für einen privat Krankenversicherten nicht mehr möglich, in die GKV zu wechseln.

Der Wechsel von der GKV in die PKV



Meistens völlig problemlos ist es für Freiberufler, Beamte und Selbständige möglich, von der bisherigen GKV in eine PKV zu wechseln. Allerdings muss der Wechselwillige dabei beachten, dass die PKV den Antrag auf Versicherung auch ablehnen darf. Nur dann, wenn der Krankenversicherte sich gar nicht mehr in der GKV versichern kann, muss die PKV den Antrag zumindest für die Versicherung im Basistarif annehmen. Insofern sollte man sich zunächst sicher sein, dass man von der PKV auch aufgenommen wird, bevor man bei der GKV kündigt. Mit der 2011 in Kraft getretenen Gesundheitsreform ist ein PKV Wechsel von der GKV aus zudem auch für Arbeitnehmer leichter und schneller durchführbar geworden. Generell kann ein Wechsel hier immer dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer ein Einkommen aus der abhängigen Beschäftigung heraus hat, welches über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Neu ist, dass der Wechsel ab 2011 bereits dann möglich ist, wenn diese Grenze einmal überschritten wurde. Zuvor musste die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden.

Der PKV Wechsel in die GKV



Möchte man von der PKV in die GKV wechseln, so ist das nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Bezüglich dieser Bedingungen muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um einen wechselwilligen Arbeitnehmer handelt, oder ob ein Selbständiger bzw. Freiberufler gerne in die GKV wechseln möchte. Ein Arbeitnehmer kann im Prinzip nur dann von der privaten in die gesetzliche KV wechseln, wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze gefallen ist. In dem Fall ist der Arbeitnehmer dann wieder in der GKV pflichtversichert. Ein in dem Sinne freiwilliger Wechsel, als dass der Arbeitnehmer wechseln möchte, obwohl das Einkommen weiterhin oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist praktisch nicht möglich. Selbständige und Freiberufler können ebenfalls "nicht einfach so" einen PKV Wechsel in Richtung GKV vornehmen. Der Wechsel ist hier nur dann möglich, wenn die selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, und der Wechselwillige anschließend entweder eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnimmt oder aber Arbeitslosengeld bekommt.



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